Fachschule für Heilerziehungspflege
"Sie werden vielleicht deinen Namen vergessen, aber niemals, wie du sie pflegtest." (Maya Angelou)
1. Berufsbild
Heilerziehungspfleger(innen) sind Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen. Sie erkennen Ressourcen und Bedarfe von Menschen, die im Zuge von Beeinträchtigungen ihrer funktionellen Gesundheit in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft gehindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Ausbildung befähigt zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeit als pädagogisch-pflegerische Fachkraft für die personenzentrierte Beratung, Begleitung, Bildung und Unterstützung von Menschen aller Altersgruppen, die durch langfristige körperliche, seelische, kognitive oder durch die Sinne betreffende Beeinträchtigungen als behindert gelten.
2. Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger dauert insgesamt 3 Jahre. Sie gliedert sich in eine zweijährige schulische Ausbildung mit Tagespraxis/Blockpraktika in der pflegerischen Praxis und des anschließenden einjährigen Berufspraktikums, in dem es eine tariflich festgelegte Vergütung gibt. Sie wird in Vollzeitform (38,5 Std. pro Woche) durchgeführt und findet in einem theoretischen Teil im Klassenverband in der Schule statt.
Die Studierenden haben die Möglichkeit, eine Ausbildungsbeihilfe nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen.
Ein Schulgeld wird nicht erhoben.
3. Lernort Praxis
16 Wochen Praktikum, von denen mindestens 8 Wochen in Praxisfeldern mit pflegerischem Schwerpunkt zu verbringen sind, im ersten Ausbildungsjahr werden davon Anteile durch einen Praxistag unter schulischer Anleitung abgeleistet. Organisation der Praxisstellen durch Kooperation von Schule und Studierenden; Betreuung durch Praxisanleiter der Einrichtung sowie Praxislehrer der Schule