Berufsfachschule für Kinderpflege

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will."
(Francois Rabelais)

 

1. Berufsbild

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger begleiten und unterstützen Kinder verschiedener Altersstufen beim Selbstständigwerden. Sie wirken unter Anleitung bei der Erziehung der Kinder mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit.

Der erfolgreiche berufliche Abschluss führt zum Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife).

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen.

2. Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung zum Kinderpfleger/zur Kinderpflegerin  findet im Rahmen einer zweijährigen Berufsfachschule statt. Sie wird in Vollzeitform (38,5 Std. pro Woche) durchgeführt und findet in einem theoretischen Teil im Klassenverband in der Schule und in einem praktischen Teil als Praktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen oder bei qualifizierten Tagesmüttern  statt. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit eine Ausbildungsbeihilfe nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen.

3. Lernort Praxis

Praktika im Umfang von 16 Wochen sind verbindlicher Bestandteil der Ausbildung.
Im ersten Ausbildungsjahr: montags und dienstags in einer Kindertageseinrichtung,
Organisation der Praxisstellen durch die Schule, Betreuung durch Praxisanleiter der Einrichtung sowie Praxislehrer/in der Schule
Im zweiten Ausbildungsjahr: 6 bzw. 4-wöchiges Praktikum in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter; Betreuung durch Tagesmutter als Praxisanleiterin bzw. Praxislehrer/in