Zugangsvoraussetzungen
Fachschule für Sozialpädagogik bzw. Heilerziehungspflege:
- Fachoberschulreife (Sekundarstufe II) sowie Abschluss eines mind. 2-jährigen Bildungsganges mit Berufsabschluss nach Landesrecht (Kinderpflege/Sozialhelfer/in) oder Besuch der Klasse 11 und 12 der Fachoberschule im Fachbereich Sozialwesen mit Abschluss der Klasse 12 oder Abschluss einer 2-jährigen Berufsfachschule des Sozialwesens (berufliche Kenntnisse und FHR)
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem für die Sozialpädagogik einschlägigen Ausbildungsberuf nach BBiB, HWO, Landes- oder Bundesrecht einschl. Berufsabschluss (Fachoberschulreife wird vorausgesetzt!)
- Vorliegen der Allgemeinen Hochschulreife sowie eines einschlägigen Praktikums von mind. 6 Monaten in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Berufsfachschule für Sozialassistenz mit Schwerpunkt Heilerziehung:
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand (Sek. I), vorteilhaft sind praktische Erfahrungen in der Behindertenhilfe, z. B. durch FSJ, Zivildienst, soziales Engagement