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Zugangsvoraussetzungen

Egal, ob ein Schulabschluss fehlt oder ein Berufsabschluss einschlägig qualifiziert - in unserer Bildungskette finden wir Anknüpfungspunkte für Jede(n)!

Fachschule für Sozialpädagogik bzw. Heilerziehungspflege

  • Fachoberschulreife (Sekundarstufe II) sowie Abschluss eines mind. 2-jährigen Bildungsganges mit Berufsabschluss nach Landesrecht (Kinderpflege/Sozialassistenz) oder Besuch der Klasse 11 und 12 der Fachoberschule im Fachbereich Sozialwesen mit Abschluss der Klasse 12 oder Abschluss einer 2-jährigen Berufsfachschule des Sozialwesens (berufliche Kenntnisse und FHR)
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem für die Sozial- oder Heilpädagogik einschlägigen Ausbildungsberuf nach BBiB, HWO, Landes- oder Bundesrecht einschl. Berufsabschluss (Fachoberschulreife wird vorausgesetzt!)
  • Allgemeine Hochschulreife sowie einschlägiges Praktikum von mind. 6 Wochen in Vollzeit in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung

Berufsfachschule für Kinderpflege/Sozialassistenz mit Schwerpunkt Heilerziehung

  • Erster (Erweiterter) Schulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand (Sek. I), vorteilhaft sind praktische Erfahrungen in der Kinderpflege oder Behindertenhilfe, z. B. durch FSJ, Zivildienst, soziales Engagement

Fachschule für Heilpädagogik

  • Staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in
  • Nachweis einer mindestens einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit in einem sozial- oder heilpädagogischen Arbeitsfeld